Sicher, sauber, mit Genehmigungscheck
Baumfällung in Bad Schwalbach, Wiesbaden und im Rheingau-Taunus
Wir fällen auch in beengter Lage, per Seilklettertechnik oder Hubsteiger. Häckseln und Abtransport sind inklusive. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis.
- Fachbetrieb aus Bad Schwalbach, eigenes Team
- Festpreis statt Stundenlohn
- Sicher und versichert
Seilklettertechnik
In 2 Minuten zum Termin
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
- Wir schauen uns Baum und Umgebung an und beraten Sie
- Wir klären Fällgenehmigung und Baumschutzsatzung
- Festpreisangebot inklusive Häckseln und Entsorgung
- Ausführung durch unser eigenes Team
Warum jetzt
Wenn ein Baum weg muss, muss es sicher gehen
Ob krank, zu groß geworden oder im Weg für Ihr Bauvorhaben: Wir fällen kontrolliert, ohne Schäden an Haus, Garten und Nachbarn.
Auch in beengter Lage
Stück-für-Stück-Abtragung per Seilklettertechnik, wo kein Kran hinkommt.
Genehmigung geprüft
Wir prüfen Baumschutzsatzung und Fällgenehmigung, bevor die Säge läuft.
Abtransport inklusive
Das Schnittgut wird gehäckselt und entsorgt. Auf Wunsch bleibt Brennholz bei Ihnen.
Versichert und planbar
Eigenes Team, feste Termine und voll versichert. Ohne böses Erwachen.
Aus der Praxis
Fällung in Abschnitten, wo kein Kran hinkommt
Steht ein Baum dicht an Haus, Mauer oder Nachbargrundstück, fällen wir ihn nicht in einem Stück. Wir tragen ihn kontrolliert von oben nach unten ab. Per Seilklettertechnik erreichen wir auch Bäume, an die keine Maschine herankommt. Freistehende Bäume bearbeiten wir sicher aus dem Hubsteiger.
In Mainz stand eine große Eiche unmittelbar an der Hauswand. Wir haben die Krone per Seilklettertechnik eingekürzt und den Stamm abschnittsweise sicher abgelassen, ohne Schäden an Gebäude und Garten. Das Material haben wir direkt vor Ort gehäckselt und entsorgt.


Fällzeit und Genehmigung
Darf mein Baum jetzt gefällt werden?
Fällungen sind grundsätzlich vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September gilt die Schonzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz.
- Gefahrenbäume dürfen auch in der Schonzeit beseitigt werden
- In vielen Gemeinden ist ab einem bestimmten Stammumfang eine Fällgenehmigung nötig
- Wir prüfen die Baumschutzsatzung für Ihren Standort und unterstützen Sie beim Antrag
Leistungen
Baumfällung aus einer Hand
Von der Genehmigung über die Fällung bis zum sauberen Grundstück. Sie buchen online einen Termin, wir kommen vorbei und beraten Sie.
Fällung in Abschnitten
Kontrolliertes Abtragen von oben nach unten bei Bäumen nahe am Haus.
Seilklettertechnik
Zugang zu Bäumen, die mit Maschinen nicht erreichbar sind.
Hubsteiger-Einsatz
Sicheres Arbeiten in großer Höhe bei freistehenden Bäumen.
Genehmigungscheck
Prüfung von Baumschutzsatzung, Fällgenehmigung und Schonzeiten.
Häckseln und Entsorgung
Das Schnittgut wird vor Ort gehäckselt und fachgerecht entsorgt.
Stubbenfräsen
Auf Wunsch entfernen wir den Wurzelstock direkt mit.
So einfach geht's
In vier Schritten zum gefällten Baum
Kostenlose Besichtigung
Wir schauen uns den Baum und die Umgebung vor Ort an und klären, ob eine Genehmigung nötig ist.
Festpreisangebot
Ein klarer Preis inklusive Fällung und Entsorgung. Kein Stundenlohn.
Fällung durch eigenes Team
Sicher und kontrolliert, mit der passenden Technik für Ihren Standort.
Aufräumen und Übergabe
Wir nehmen alles mit und hinterlassen Ihr Grundstück ordentlich.
Aus der Praxis
Referenz: Zwei Birken in Schwalbach am Taunus
Zwei zweistämmige Birken, eine davon mit Zugseil gelenktMit Film und dem Fällmoment Bild für Bild · Schwalbach am Taunus
Zum Herunterladen
Vor und nach der Fällung
Was vor dem Fällen gilt und was danach mit Stubben und Platz passiert. Alle Pflegehinweise finden Sie unter everglade-gmbh.de/pflege.
Häufige Fragen
Antworten zur Baumfällung
Was kostet eine Baumfällung?
Das hängt von Höhe, Stammdurchmesser, Standort und Zugänglichkeit ab. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein Festpreisangebot inklusive Entsorgung.
Brauche ich eine Genehmigung?
Je nach Gemeinde und Stammumfang kann eine Fällgenehmigung nötig sein. Wir prüfen das für Sie und unterstützen beim Antrag. Außerdem gilt vom 1. März bis 30. September die Schonzeit nach § 39 BNatSchG.
Kann auch nahe am Haus gefällt werden?
Ja. In beengter Lage tragen wir den Baum Stück für Stück ab, per Seilklettertechnik oder Hubsteiger, ohne Schäden an Gebäude und Garten.
Nehmen Sie das Holz mit?
Ja. Wir häckseln und entsorgen das Schnittgut. Auf Wunsch schneiden wir Brennholz zu und lassen es bei Ihnen.
Entfernen Sie auch den Wurzelstock?
Ja. Auf Wunsch fräsen wir den Stubben direkt im Anschluss bis unter Bodenniveau ab, damit die Fläche neu genutzt werden kann. Mehr dazu beim Stubbenfräsen.
Passend dazu
Jetzt Termin vereinbaren und Festpreisangebot erhalten
Wir kommen vorbei, prüfen Baum und Standort und machen Ihnen ein Festpreisangebot inklusive Entsorgung.