§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, Angebote undLeistungen der Everglade GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Privatkunden, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss. Mit der Annahme eines Angebots oder der Inanspruchnahme von Leistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
§ 2 Vertragsgrundlagen und Leistungsarten
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Hausmeister- undGebäudeservice, Reinigungsdienste, Transportleistungen, Winterdienst und sonstige Facility-Services. Für Bauleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C, sofern vertraglich vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer mit Teilleistungen zu beauftragen.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 4 Leistungsumfang und Ausführung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Ausführungsfristen richten sich nach Witterung, Materialverfügbarkeit und betrieblicher Auslastung. Bei höherer Gewalt, Unwetter oder Lieferengpässen verlängern sich Fristen angemessen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen zu erteilen und Zugang zur Leistungsstelle zu gewähren. Er hat vorhandene Leitungen, Schächte, Kabel und Gefahrenquellen anzuzeigen. Erschwerte Zugänge (z. B. Treppen, enge Wege) sind vorab mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitwirkungen, trägt er Mehrkosten und Verzögerungsrisiken.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten gesetzlich zulässige Zahlungsfristen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB. Der Auftragnehmer kann Vorkasse oder Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Wird das Material Bestandteil eines Bauwerks, besteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Leistung.
§ 8 Abnahme und Gefahrübergang
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich Mängel anzeigt. Mit Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; bei Bauwerken 5 Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2BGB, im Übrigen 2 Jahre. Bei vereinbarter Anwendung der VOB/B richten sich Mängelrechte nach derenBestimmungen. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, kannder Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen. Für Eigenleistungen oder beigestelltes Material desAuftraggebers besteht keine Gewährleistung.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet, es sei denn, gesetzlich vorgeschrieben. Für Schäden an nicht offengelegten Leitungen oder Bauten wird nicht gehaftet.
§ 11 Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann bis 14 Tage vor Ausführungsbeginn kostenfrei zurücktreten. Bei späterem Rücktritt kann der Auftragnehmer 20 – 30 % des Auftragswertes als Entschädigung verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 12 Subunternehmer
Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung geeignete Subunternehmer einsetzen. Diese unterliegen denselben Pflichten und Vertraulichkeitsbestimmungen.